Firmenkunden
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und von Ihrer Steuerbehörde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bei MVH – Medien Vertriebs & Handelsges.m.b.H. als Nettorechnungsberechtigter Kunde anmelden.
Dies entbindet Sie nicht von der Pflicht, im Zusammenhang mit Ihren MVH – Medien Vertriebs & Handelsges.m.b.H.-Verkäufen anfallende Steuern zu zahlen.
Um nettorechnungsberechtigt zu sein, müssen Sie sich von Ihrer zuständigen Steuerbehörde eine entsprechende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilen lassen.
Um nettorechnungsberechtigt zu sein, müssen MVH – Medien Vertriebs & Handelsges.m.b.H. Kunde die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Bei allen Transaktionen, die in Zusammenhang mit diesem Verkäuferkonto durchgeführt werden, handelt es sich um geschäftliche Transaktionen, die nach geltendem Recht von der Entrichtung der Mehrwertsteuer befreit sind. Diese Befreiung von der Mehrwertsteuer entbindet Sie nicht von der Pflicht, fällige Mehrwertsteuerbeträge in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Hinweis:
Alle Daten, persönliche Daten eingeschlossen, die mit diesem Antrag auf Nettorechnung in Zusammenhang stehen, einschließlich der oben genannten Ust-IdNr., werden gespeichert, verarbeitet und genutzt.
MVH – Medien Vertriebs & Handelsges.m.b.H. behält sich das Recht vor, hinsichtlich Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Ihrer Steuereinstufung (z.B. zu Mehrwertsteuerzwecken als EU-Unternehmen) von Ihnen, Behörden oder anderen Stellen, die gesetzlich dazu berechtigt sind, Nachweise anzufordern. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer Datenschutzerklärung gespeichert, verarbeitet und genutzt.
Sobald Sie von MVH – Medien Vertriebs & Handelsges.m.b.H. die Berechtigung für Nettorechnungen erhalten haben, werden Ihnen die zu entrichtenden MVH – Medien Vertriebs & Handelsges.m.b.H.-Gebühren als Nettobeträge (d.h. ohne MwSt.) in Rechnung gestellt.